Über Jahrhunderte lag die Behandlung von Frauenleiden in den Händen heilkundiger Frauen und Hebammen, die ihr Wissen untereinander austauschten und von Generation zu Generation weitergaben. Dies änderte sich erst vor 125 Jahren, als die moderne Medizin die Bedeutung der Frauenerkrankungen für die Volksgesundheit im Allgemeinen und die Arbeitsfähigkeit der Frauen im Besonderen erkannte. So kam es, dass die Ärzteschaft das alleinige Behandlungsrecht für Frauenerkrankungen beanspruchte, was die Politik unterstützte, v. a. um den Zugang zu Verhütungsmitteln zu beschränken. Speziell in Deutschland ist diese Entwicklung noch einen Schritt weitergegangen: Hier diagnostizieren und behandeln fast nur noch Frauenärzte und -ärztinnen (Gynäkologen) gynäkologische Erkrankungen.
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