In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:
Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:
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