Vor jeder Operation prüfen Chirurg*in und Narkoseärzt*in, ob die Patient*in über eine ausreichende Blutgerinnung verfügt, damit es während des Eingriffs nicht zu unerwartet starken Blutungen kommt.
Bei vielen Patient*innen wird das Blut auch bewusst „verdünnt“, d. h. die Gerinnungsfähigkeit des Blutes wird stark herabgesetzt, um Blutgefäße blockierende Blutgerinnsel aufzulösen etwa bei einer tiefen Venenthrombose oder um mit Blutgerinnselbildung verbundenen Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall vorzubeugen. Auch die Leberfunktion lässt sich sehr gut über Gerinnungstests nachweisen, da nur die gesunde Leber die zur Gerinnung notwendigen Eiweiße in voller Menge bereitstellen kann. Zum Routineprogramm bei Verdacht auf eine Gerinnungsstörung sowie zur Überwachung einer blutverdünnenden Therapie zählen:
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