Plastische Chirurgie, also formende Chirurgie, ist ein vollwertiges medizinisches Fachgebiet mit eigener Facharztausbildung. Es erstreckt sich über den ganzen Körper, von Ästhetischer Chirurgie über Rekonstruktive Chirurgie nach Krebsoperationen oder Brandverletzungen bis hin zur Handchirurgie und Verbrennungsmedizin.
Ästhetische Chirurgie wird zwar weithin praktiziert und angeboten, doch in Deutschland hat nur der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie tatsächlich auch eine professionelle, klar definierte Ausbildung durchlaufen und die Anwendung spezieller plastisch-chirurgischer Techniken gelernt. Wer diesen Facharzttitel anstrebt, muss nach der Approbation eine mindestens sechsjährige Weiterbildung absolvieren und über 600 Operationen selbstständig durchführen.
Ästhetische Chirurgie in Deutschland
In Deutschland werden jährlich 800 000 Eingriffe vorgenommen, von denen nicht ganz 30 % rein ästhetischer Natur sind – Tendenz stark steigend, weil die verstärkte Berichterstattung die gesellschaftliche Akzeptanz der Schönheitschirurgie hat steigen lassen. Der Anteil plastischer Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen liegt unter 10 %, am häufigsten werden ihnen abstehende Ohren angelegt. Entgegen anders lautender Trendmeldungen verharrt zumindest in Deutschland der Anteil ästhetischer Eingriffe bei Männern bei etwa 12 %. Der Großteil der Eingriffe entfällt entsprechend auf Frauen, die altersbedingte Veränderungen beseitigt wissen wollen, die sie als Makel empfinden. Innerhalb der Anti-Aging-Medizin hat die Ästhetische Chirurgie deshalb einen festen Platz.
Kosten
Selbstverständlich sollte sein, dass Sie ein Angebot erhalten, das alle Kosten für den Eingriff enthält. Dazu zählen:
Für die Rechnungsstellung gilt die (privatärztliche) Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Basis. Da sie für Ästhetische Chirurgen jedoch eher ungeeignet ist, wird sie oft umgangen und durch andere Vertragskonstrukte ersetzt. Dagegen ist nichts zu sagen, solange die Haftung nicht zwischen mehreren Vertragspartnern aufgesplittet wird, sondern eindeutig beim Operateur bleibt.
Operationen werden auch von den gesetzlichen Kassen finanziert, vor allem bei Kindern. Vorausgesetzt, es besteht ein eindeutiger medizinischer Nutzen wie z. B. die Befreiung von jahrelangen Rückenschmerzen durch eine Brustverkleinerung. Bei den privaten Krankenkassen gelten noch eingeschränktere Regelungen als bei den gesetzlichen Kassen. Wenn Sie hier eine Kostenübernahme erwarten, klären Sie unbedingt das Gesamtangebot mit Ihrer Rechnungsstelle ab, denn häufig werden zwar nicht der Eingriff, aber viele Einzelpositionen von der Übernahme ausgeschlossen, und das sollten Sie vorher wissen.
Wenn das Ergebnis missfällt
Auch bei bester Behandlung sind Enttäuschungen und Misserfolge nicht immer vermeidbar. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Eingriffs unzufrieden sind, sollten Sie zunächst mit Ihrem Operateur darüber sprechen. In der Regel wird eine Lösung gefunden. Wenn Ihr Operateur kein Verständnis für Ihre Beschwerde hat, prüft die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer für Sie, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder ob der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkam. Diese Gutachten sind gebührenfrei. Es schadet nicht, sich bei Patientenvereinigungen oder -selbsthilfegruppen zusätzliche Unterstützung zu holen.
Weiterführende Informationen