Akut gefährliche oder schwer verlaufende Krankheiten sind grundsätzlich ungeeignet für eine Behandlung mit Naturheilverfahren. Diese Zurückhaltung ergibt sich aus dem Wirkprinzip vieler Naturheilmethoden: Wo Wirkung über eine Steigerung der Selbstheilungskräfte erzielt wird, können die entsprechenden Verfahren nur wirken, wenn solche selbstregulierenden Kräfte überhaupt noch greifen können. Ist der Organismus von einer schweren Erkrankung überwältigt, so kann er die Kraft zur Selbsthilfe zumindest in der akuten Phase nicht mehr aufbringen.
Generell gibt es Indizien, die Sie aufhorchen lassen sollten, wenn Sie eine bestimmte naturheilkundliche Therapie erwägen. Seien Sie deshalb zumindest skeptisch, wenn ein Therapeut:
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