Innenohrschwerhörigkeit (Schallempfindungsschwerhörigkeit, cochleäre Schwerhörigkeit): Schwerhörigkeit durch gestörte Schallempfindung. Die Ursachen für eine Innenohrschwerhörigkeit sind vielfach ungeklärt, z. B. bei der weit verbreiteten Altersschwerhörigkeit. Für einige Formen der Innenohrschwerhörigkeit gibt es jedoch bekannte Ursachen, allerdings ist deren exakte Zuordnung für den Arzt nicht immer einfach. Davon abzugrenzen ist die Schallleitungsschwerhörigkeit (Mittelohrschwerhörigkeit) durch gestörte Schallleitung im äußeren Ohr oder Mittelohr.
Gehörlosigkeit (hochgradige Schwerhörigkeit, hochgradige Hörschädigung): Weitgehender Verlust des Gehörs. Obwohl 97 % der Gehörlosen noch über Restwahrnehmungen verfügen, die mit einem Hörgerät verstärkt werden können, spricht man von Gehörlosigkeit.
Taubheit: Vollständiger Verlust des Gehörs, keinerlei akustische Wahrnehmung mehr.
In den nächsten Tagen,
Hinter dem HNO-ärztlichen Leitbefund "Innenohrschwerhörigkeit" stecken verschiedene Erkrankungen:
Leider erkennt man eine von Geburt an vorliegende Innenohrschwerhörigkeit häufig erst bei Kindern mit etwa zwei Jahren, nämlich dann, wenn die Sprachentwicklung aus- oder zurückbleibt.
Die Grundlagen für den Spracherwerb werden jedoch bereits in den ersten zwölf Monaten gelegt, wenn sich die Nervenbahnen im Gehirn ausbilden – daher ist eine frühe Erkennung wichtig. Mit objektiven Messverfahren wie otoakustischen Emissionen oder der Hirnstammaudiometrie können Ärzte schon Neugeborene auf Schwerhörigkeit untersuchen, da sie auch ohne Mitarbeit des Kindes funktionieren. Die Kosten des Hörscreenings von Neugeborenen übernehmen die Krankenkassen.
Bei erwachsenen Patienten stellt der HNO-Arzt das Ausmaß der Schwerhörigkeit mit Hilfe von Hörtests (Tonaudiogramm und Sprachaudiogramm) fest.
In den meisten Fällen ist noch ein Resthörvermögen vorhanden, das mit Hörhilfen (siehe unter Altersschwerhörigkeit) verstärkt werden kann. Bei vollständig Ertaubten kommt der Einsatz eines Cochlea-Implantats infrage, um dem Betroffenen wieder bzw. erstmals eine auditive Wahrnehmung zu ermöglichen.
Das Cochlea-Implantat (CI-System) kann sogar Tauben eine auditive Wahrnehmung ermöglicht, sofern ihr Hörnerv funktioniert. Es umgeht das geschädigte Innenohr und leitet die Höreindrücke als elektrische Impulse direkt an den Hörnerv weiter.
Aufbau und Prinzip. Das CI-System besteht aus einem inneren und einem äußeren Teil.
Erfolgschancen. Die mit einem Cochlea-Implantat übermittelten Höreindrücke unterscheiden sich stark von den Sinneseindrücken eines normal Hörenden. In Rehabilitationszentren wird deshalb geübt Geräusche und Sprache wiederzuerkennen. Nach einigen Monaten Training gelingt das meist so weit, dass Sprache wieder verstanden wird. Manche Patienten erhalten nur auf einer Seite ein Implantat, manche auch beidseits. Mit zwei Implantaten gelingt das Sprachverständnis in unruhigen Situationen und das Richtungshören in der Regel besser. Der Erfolg hängt auch von der Ertaubungsdauer, der Sprachkompetenz, dem Zustand der Hörnerven und von der Motivation zum Trainieren und Erlernen der ungewohnten Höreindrücke, bzw. für Sprachlaute überhaupt, ab. Besonders erfolgreich verläuft die Behandlung daher bei Erwachsenen, die erst kürzlich ertaubt sind und zeitnah mit Cochlea-Implantaten versorgt werden. Gehörlos geborene Erwachsene profitieren kaum von einer Implantatversorgung.
Versorgung von Kleinkindern. Dass taube Kleinkinder mit Cochlea-Implantaten versorgt werden sollen, wird von ebenfalls gehörlosen Eltern häufig angezweifelt. Der Erfolg ist am größten, wenn sie in den ersten zwei Lebensjahren implantiert werden. Aus medizinischer Sicht ist dies das Beste. Sind die Eltern selbst gehörlos, fürchten sie oft, dass die Gebärdensprache und ihre eigene Gehörlosenkultur durch die Konzentration auf die Lautsprache an den Rand gedrängt werden. Als Kompromiss wachsen diese Kinder oft "bilingual" auf, d. h. sie erlernen zuerst die Gebärdensprache und später die Lautsprache. Entsprechend erhalten sie auch erst später Cochlea-Implantate.
Komplikationen bei Cochlea-Implantaten. Träger von Cochlea-Implantaten sind besonders gefährdet, an einer Mittelohrentzündung zu erkranken, aus der sich eine lebensbedrohliche Hirnhautentzündung entwickeln kann. Um dieser vorzubeugen, empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) Cochlea-Implantat-Trägern Impfungen gegen die häufigsten Erreger der Mittelohr- und Hirnhautentzündung, also Haemophilus influenzae Typ B, Streptokokken, Pneumokokken sowie Meningokokken.
Weiterführende Informationen